Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird durch die EEG-Umlage finanziert. Inhaber von PV-Anlagen, die Energien in das öffentliche Stromnetz einspeisen, erhalten eine feste Gebühr.

Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) verkaufen an die Strombörsen den eingespeisten Strom. Da der an der Börse erzielte Kurs niedriger ist als die gesetzlichen Vergütungssätze, wird den ÜNB die Abweichung erstattet. Dieser Differenzbetrag (abgerechnet einer Subvention aus dem Bundeshaushalt) wird über die EEG-Umlage an die Stromverbraucher weitergegeben. Zunächst müssen alle Stromverbraucher die EEG-Umlage zahlen. Sie ist Bestandteil der Energiepreise, wird jedoch ab 01. Januar 2023 vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert.