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Autor: Lea Neu

Bitte beachte für die aktuellsten Informationen in Bezug auf dieses Thema die jeweils gültige Rechtsprechung.

Photovoltaik Steuern: Diese Steuern kommen auf dich zu

Mittlerweile siehst du immer mehr Solarmodule auf Wohn- und Geschäftshäusern, denn die Photovoltaikanlage ist zu einer beliebten und ergiebigen Möglichkeit der alternativen Stromerzeugung geworden.

Mit einer eigenen Photovoltaikanlage kannst du deine Energie selbst erzeugen und deine Stromkosten senken. In Bezug auf das Thema Steuer bei Photovoltaik informieren wir dich hier gerne mit den aktuellen Informationen.

Welche Photovoltaik-Steuern gibt es?

Du kannst unterschiedlichen Steuerpflichten unterliegen, wenn du eine Photovoltaikanlage auf deinem Eigenheim betreibst. Ob und welchen Steuerpflichten du unterliegst, hängt davon ab, wann deine Photovoltaikanlage gebaut wurde und für welche Besteuerungsart du dich entschieden hast.  

Für Anlagen, die vor dem 01.01.2022 installiert wurden, war ausschlaggebend, wie groß die Anlage ist und ob der erzeugte Strom selbst verbraucht oder eingespeist wurde.

Sobald Strom verkauft und Einnahmen erzielt werden, die Energie an eine Strom Cloud geht oder selbst verbraucht wird, zählt das als Betriebseinnahme und gilt somit als gewerbliche Tätigkeit. Folgende Steuern konnten hierbei auf dich zukommen.

steuern

Einkommensteuer für Solarstrom

Bisher warst du gesetzlich dazu verpflichtet eine Gewinnermittlung im Rahmen der Einkommensteuer abzugeben. Dies bedeutete, wenn du eine Photovoltaikanlage betrieben und den Strom verkauft, in eine Cloud gespeichert oder selbst genutzt hast, dann fiel auf diese Einnahmen die Einkommensteuer an.

Mit dem zum Ende des Jahres 2022 beschlossenen Anpassungen, entfällt die Einkommenssteuer. Somit sind Anlagenbetreiber, welche den Strom zur Eigenversorgung nutzen, rückwirkend zum 01.01.2022 von der Einkommenssteuer befreit.

Umsatz- & Vorsteuer für Solarstrom

Umsatzsteuer:

Mit der Umsatzsteuerbefreiung fällt seit dem 01.01.2023 für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage keine Umsatzsteuer mehr an. Diese Regelung beinhaltet die Lieferung und Installation einer Photovoltaikanlage inklusive aller Komponenten und einem Stromspeichersystem. Für Photovoltaikanlagen werden somit nun 0% MwSt. anstatt den ursprünglichen 19% MwSt. erhoben.

Vorsteuer:

Bisher konntest du die Vorsteuer aus dem Kauf einer Photovoltaikanlage vom Finanzamt zurückerstatten lassen. Dies entfällt jedoch aufgrund der Umsatzsteuerbefreiung 2023.

Gewerbesteuer auf Solarstrom

Die Gewerbesteuer fällt erst bei sehr großen Anlagen an. Aber auch hier empfehlen wir dir,  
professionelle Unterstützung durch einen Steuerberater zu holen.

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Kleinunternehmerregelung

Bei der Kleinunternehmerregelung handelt es sich um eine Auswahlmöglichkeit im Rahmen der Umsatzsteuer, die für Unternehmer, die nur geringe Umsätze erzielen, als Erleichterung dienen soll. Entscheidest du dich für die Kleinunternehmerregelung und nimmst diese in Anspruch, kannst du keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Im Gegenzug muss deine Gesamterzeugung auch nicht besteuert werden.

Bist du als Kunde Privatperson ohne zusätzliche gewerbliche Tätigkeiten umsatzsteuerpflichtig und deine Photovoltaikanlage ist unter 30 kWp, dann entfällt durch die Neuerungen in Bezug auf die Steuer bei Solaranlagen die Anmeldung eines Kleinunternehmens.

Besteuerung Solaranlage

Bisher kam es bei der Besteuerung einer Photovoltaikanlage darauf an, wie groß die Solaranlage ist und für welche Besteuerungsart du dich entscheidest.

Dies entfällt mit den neuen Regelungen seit dem 01.01.2023.
Bei Photovoltaikanlagen unter 30 kWp, welche im Jahr 2023 gebaut werden, greift somit automatisch die Einkommensteuerbefreiung. Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von mindestens 30 kWp oder mehr, sind jedoch weiterhin steuerpflichtig und müssen somit dem Finanzamt gemeldet werden.

Zudem gilt: Bist du bereits umsatzsteuerpflichtig, musst du auch eine Photovoltaikanlage mit weniger als 30 kWp anmelden.

Durch die neuen Regelungen gilt somit nicht nur der Nullsteuersatz, sondern ein bisher hoher bürokratischer Aufwand entfällt ebenfalls.
 

Steuerregelungen bei Stromspeicher vor 2022

Bei Stromspeichersystemen, welche vor dem 01.01.2022 angeschafft wurden, gab es bisher die Möglichkeit auf eine Abschreibung. Denn Stromspeicher können einer betrieblichen Nutzung dienen, wenn diese einen integrierten Wechselrichter beinhalten. Hier muss genau geprüft werden, um welchen Speicher es sich handelt. Dies bezieht sich auf DC- oder AC-gekoppelte Speicher, denn in Abhängigkeit von der Bauart konnte man schauen, ob eine Abschreibung oder ein Vorsteuerabzug möglich war. Um welche Art von Speicher es sich handelt, besprichst du am besten mit deinem Installateur.

Bei einem DC-gekoppelten Speicher gab es die Möglichkeit auf eine Abschreibung von bis zu 20 Jahren, bei einem AC-gekoppelten Speichersystem waren es 10 Jahre Abschreibung, wenn eine unternehmerische Nutzung stattfand.

Wird ein Speicher später nachgerüstet, so verteilten sich die Kosten für den Speicher auf den verbleibenden Abschreibungszeitraum der Photovoltaik-Anlage.

Umsatzsteuer bei Stromspeichern ab 2023

Mit den neuen Regelungen seit dem 01.01.2023 ist die Lieferung und Installation von Stromspeichersystemen, welche zusammen mit einer Photovoltaikanlage angeschafft werden, von der Umsatzsteuer befreit. Dies gilt ebenfalls für die Lieferung und Installation eine Speichernachrüstung.

Besteuerung Solar Cloud

Es gibt sehr viele verschiedene Cloud-Modelle. Hierzu sollte ein Steuerberater genau prüfen, um welches Modell es sich handelt, um für dich eine optimale Beratung gewährleisten zu können.

Versteuerung Eigenverbrauch PV

Durch die Änderungen gibt es auch Neuerungen in Bezug auf die Versteuerung deines Eigenverbrauchs deiner Photovoltaikanlage. Hierzu kann dir ein Steuerberater dich über die aktuell geltenden Regelungen aufklären und dir beratend zur Seite stehen.

Steuern bei PV-Miete

Natürlich gibt es auch bei der Photovoltaikmiete steuerliche Bedingungen, welche unbedingt beachtet werden sollten.  
Dabei ist es möglich, dass du bei Mietmodellen von anderen Anbietern dem Regelsteuersatz unterliegen kannst.

Anmeldung PV Anlage beim Finanzamt

Jede Anlage muss nach dem Kauf beim Finanzamt angemeldet werden. Dazu müssen im Allgemeinen keine bestimmten Formvorschriften erfüllt werden. Hierbei empfiehlt sich wieder die Unterstützung durch einen Steuerb

rater, denn du musst entscheiden, ob du Regelbesteuerung oder die Kleinunternehmerregelung wählst.

Wenn du dich für eine PV-Anlage von der BSH entscheidest, hast du die Möglichkeit dich von einer Steuerkanzlei mit Spezialisierung auf Photovoltaikanlagen beraten zu lassen. Auch die steuerlichen Erfassungsbögen kann dir die Kanzlei auf Wunsch ausfüllen.

Ist eine Gewerbeanmeldung für den Betrieb einer Photovoltaikanlage notwendig?

Das kommt ganz auf die Anlagengröße an, aber der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist in jedem Fall auszufüllen.  

Nachdem deine PV-Anlage gebaut und in Betrieb genommen wurde, musst du das deiner Stadt, der Gemeinde oder deinem Gewerbeamt in der Regel innerhalb von 4 Wochen telefonisch oder schriftlich mitteilen.

Muster Steuererklärung

Tipps für deine Photovoltaik-Steuererklärung

Für eine Photovoltaik-Steuererklärung gibt es kein pauschales Muster, da jeder Steuerpflichtige einzeln betrachtet werden muss, um eine passende Steuererklärung anfertigen zu können. (Steuerersparnis, Steuersparmodelle etc.)

Nicht jede PV-Anlage ist gleich und muss daher einzeln betrachtet werden. (Anlagengröße, Stromspeicher, Strom-Cloud-Modell, weitere Einkünfte, z.B. Lohneinkünfte, Einkünfte aus Vermietung & Verpachtung, etc.)

Es ist immer empfehlenswert einen Steuerberater heranzuziehen. Auch wenn die Kosten für die Steuerberatung auf den ersten Blick erschreckend hoch wirken, lohnt es sich in den meisten Fällen.  

Und übrigens: Steuerberatungskosten können im Rahmen der Steuererklärung wieder abgesetzt werden.

Häufig gestellte Fragen zu Steuern bei PV

Wir haben für dich unten häufig gestellte Fragen zum Thema Steuern bei Photovoltaikanlagen zusammengefasst.

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Aufgrund der Umsatzsteuerbefreiung 2023 ist eine Photovoltaikanlage nicht mehr steuerlich absetzbar.

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Für Anlagen seit dem 01.01.2023 ist die Erstattung der Umsatzsteuer nicht mehr möglich und notwendig.

Für Anlagen aus den Vorjahren kann mithilfe eines Steuerberaters oder eines Steuerprogrammes im Rahmen einer Umsatzsteuervoranmeldung oder Umsatzsteuererklärung die Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückerstattet werden.

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Bei Batteriespeichern welche vor dem 01.01.2022 angeschafft wurden, kam es auf die Art des Speichers und die Wahl der Besteuerungsart im Rahmen der Umsatzsteuer an.

Mit den neuen Regelungen vom 01.01.2023 fällt keine Umsatzsteuer mehr für Stromspeichersysteme an.

*Stand Januar 2024