Aktualisierungsdatum
Autor
Lea Neu
Lesedauer
15 Minuten

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundsätzlich: Die Steuerpflicht bei Photovoltaikanlagen hängt von Größe, Installationsjahr und Stromnutzung ab.

  • Wichtig: Für Anlagen, die vor dem 01.01.2022 installiert wurden, galten andere steuerliche Regelungen als für neuere Anlagen.

  • Tipp: Prüfen Sie die aktuellen steuerlichen Vorgaben genau – besonders, wenn Ihre Anlage nach dem 01.01.2022 in Betrieb genommen wurde.

Steuerregelungen hängen insbesondere von der Größe Ihrer Anlage, dem Jahr der Installation und der Art der Nutzung des erzeugten Stroms ab. Für Anlagen, die vor dem 01.01.2022 installiert wurden, war die Steuerpflicht abhängig von der Anlagengröße und der Frage, ob der erzeugte Strom verkauft oder selbst verbraucht wurde. Seit dem 01.01.2022 gibt es jedoch neue Regelungen, die die Steuerpflichten verändert haben.
 

Besteuerung von Photovoltaikanlagen nach 2023

Die steuerliche Behandlung von PV-Anlagen hat sich ab 2023 vereinfacht. Für Anlagen mit einer Leistung von unter 30 kWp, die ab 2023 installiert wurden, greift automatisch die Einkommensteuerbefreiung. Anlagen mit einer Leistung von mehr als 30 kWp müssen weiterhin dem Finanzamt gemeldet und sind steuerpflichtig. Zudem gilt: Wenn Sie bereits umsatzsteuerpflichtig sind, müssen Sie auch kleinere Anlagen anmelden.

Einkommensteuer auf Solarstrom

Früher war es erforderlich, eine Gewinnermittlung im Rahmen der Einkommensteuer vorzunehmen, wenn Sie Strom aus Ihrer PV-Anlage verkauft oder gespeichert haben. Seit dem 01.01.2022 entfällt die Einkommensteuer für Betreiber von PV-Anlagen, die den Strom ausschließlich für den Eigenbedarf nutzen. Sie sind also nicht mehr verpflichtet, die Einnahmen aus dem selbst verbrauchten Solarstrom zu versteuern.

Steuerliche Regelungen bei Stromspeichern 

Für Stromspeichersysteme, die vor dem 01.01.2022 angeschafft wurden, gab es bisher die Möglichkeit, diese abzuschreiben, wenn sie unternehmerisch genutzt wurden. Die Abschreibungsdauer war abhängig von der Bauart des Speichers: Bei einem DC-gekoppelten Speicher waren es bis zu 20 Jahre, bei einem AC-gekoppelten Speicher 10 Jahre. Ab dem 01.01.2023 sind Stromspeicher, die zusammen mit einer Photovoltaikanlage gekauft oder nachgerüstet werden, ebenfalls von der Umsatzsteuer befreit.

Steuerliche Regelungen

Umsatzsteuer und Vorsteuer

Seit dem 01.01.2023 entfällt die Umsatzsteuer auf die Anschaffung von Photovoltaikanlagen. Das bedeutet, dass für die Lieferung und Installation der Anlage sowie für das zugehörige Stromspeichersystem keine 19 % Umsatzsteuer mehr erhoben werden. Stattdessen gilt ein Nullsteuersatz. Bis Ende 2022 konnten Sie die Vorsteuer auf die Anschaffungskosten der PV-Anlage vom Finanzamt zurückerhalten. Durch die Umsatzsteuerbefreiung ab 2023 entfällt diese Möglichkeit.

Gewerbesteuer

Gewerbesteuer ist nur relevant, wenn Ihre PV-Anlage eine größere Leistung erbringt und Sie mit dem Strom Verkaufseinnahmen erzielen. Für kleinere Anlagen, die auf Eigenbedarf ausgerichtet sind, fällt in der Regel keine Gewerbesteuer an. Wir empfehlen Ihnen eine professionelle Beratung durch einen Steuerberater wenn Sie unsicher sind, ob Sie gewerbesteuerpflichtig sind.

Gewerbeanmeldung bei einer Photovoltaikanlage

Ob eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist, hängt von der Größe und Nutzung Ihrer PV-Anlage ab. Eine Gewerbeanmeldung ist in der Regel nicht notwendig, wenn die Anlage eine Leistung von bis zu 10 kWp hat und der erzeugte Strom überwiegend für den Eigenverbrauch genutzt wird. Auch hier muss der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt werden. Zudem sollten Sie innerhalb von 4 Wochen nach Inbetriebnahme der Anlage das Gewerbeamt informieren, falls die Anmeldung notwendig wird.

Anmeldung einer Photovoltaikanlage beim Finanzamt

Nach der Installation einer PV-Anlage muss diese beim Finanzamt angemeldet werden. Hierbei gibt es keine speziellen Formvorschriften, jedoch sollten Sie unbedingt entscheiden, ob Sie sich für die Regelbesteuerung oder die Kleinunternehmerregelung entscheiden möchten. Es empfiehlt sich, Unterstützung durch einen Steuerberater zu holen, der Sie bei der Anmeldung und den steuerlichen Erfassungsbögen unterstützt.

Versteuerung des Eigenverbrauchs

Wenn Sie den erzeugten Solarstrom selbst nutzen und keine Einnahmen aus der Nutzung des Stroms erzielen(bspw. durch die Einspeisung in eine Cloud oder den Verkauf des Stroms), müssen Sie dies grundsätzlich nicht versteuern. Sollten Sie jedoch von Steuererleichterungen profitieren wollen, ist es wichtig, sich über die aktuellen Regelungen beim Steuerberater zu informieren.

Steuern bei Photovoltaik Miete

Wenn Sie eine Photovoltaikanlage mieten, gelten ebenfalls steuerliche Vorschriften, die Sie berücksichtigen sollten. Bei Mietmodellen von externen Anbietern kann es sein, dass Sie dem Regelsteuersatz unterliegen. Auch hier ist eine Beratung durch einen Steuerberater sinnvoll.

Steuererklärung & Photovoltaik

Es gibt kein standardisiertes Muster für die Steuererklärung einer Photovoltaikanlage, da jede Anlage und jede Situation unterschiedlich ist. Es sind zahlreiche Faktoren zu berücksichtigen, wie die Anlagengröße, die Nutzung des erzeugten Stroms und mögliche zusätzliche Einkünfte (z. B. aus Vermietung oder anderen gewerblichen Tätigkeiten).

  • Tipp: Die Kosten für die Steuerberatung können als Betriebsausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden.