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Autor
Lea Neu
Lesedauer
10 Minuten

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Einspeisevergütung 2025 ist eine staatlich garantierte Zahlung für Strom, den Sie aus Ihrer Photovoltaikanlage in das öffentliche Netz einspeisen.
  • Die Vergütungssätze sinken seit Februar 2024 halbjährlich um 1 %. Eine frühzeitige Planung sichert Ihnen höhere Erträge für 20 Jahre.
  • Für die meisten Haushalte ist die Maximierung des Eigenverbrauchs wirtschaftlicher als die Einspeisung, da die Stromkosten deutlich über den Vergütungssätzen liegen.
  • Man unterscheidet zwischen der Überschusseinspeisung (Eigenverbrauch hat Vorrang) und der Volleinspeisung (gesamter Strom wird verkauft).
     

Was ist die Einspeisevergütung für Photovoltaik?

Die Einspeisevergütung ist ein zentraler Baustein des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Sie dient als finanzieller Anreiz für Betreiber von Photovoltaikanlagen. Wenn Ihre Anlage mehr Strom erzeugt, als Sie im Haushalt verbrauchen, wird dieser Überschuss in das öffentliche Netz eingespeist. Für jede eingespeiste Kilowattstunde (kWh) erhalten Sie vom Netzbetreiber einen festen, staatlich garantierten Betrag. Diese Vergütung wird Ihnen für das Jahr der Inbetriebnahme und die darauffolgenden 20 Jahre gezahlt und bietet somit eine verlässliche Planungssicherheit für Ihre Investition.

Aktuelle Einspeisevergütung 2025: Die Sätze im Überblick

Die Höhe der Vergütung hängt von der Größe Ihrer Anlage und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme ab. Zudem wird zwischen der Überschusseinspeisung und der Volleinspeisung unterschieden. Seit dem 1. Februar 2024 werden die Sätze halbjährlich um 1 % gesenkt. Diese planmäßige Absenkung wird als Degression bezeichnet. Daher ist es ratsam, Ihr PV-Projekt zeitnah zu planen, um sich die aktuell höheren Sätze zu sichern.

Vergütungssätze bei Überschusseinspeisung (Eigenverbrauch):

  • Anlagen bis 10 kWp: 7,94 Cent/kWh (01.02.2025 – 31.07.2025)
  • Anlagen von 10 bis 40 kWp: 6,88 Cent/kWh (01.02.2025 - 31.07.2025)


Vergütungssätze bei Volleinspeisung:

  • Anlagen bis 10 kWp: 12,60 Cent/kWh (01.02.2025 – 31.07.2025)
  • Anlagen von 10 bis 40 kWp: 10,79 Cent/kWh (01.02.2025 – 31.07.2025)


Rechenbeispiel für eine 15-kWp-Anlage (Überschusseinspeisung):

Die Vergütung wird anteilig berechnet. Für die ersten 10 kWp erhalten Sie den höheren Satz, für die verbleibenden 5 kWp den niedrigeren. Das bedeutet bei Inbetriebnahme-Beispiel 01.03.2025: 10 kWp werden mit 7,94 Cent/kWh vergütet, die restlichen 5 kWp mit 6,88 Cent/kWh.


Prognose der Degression:

Sofern gesetzlich nicht anders geregelt, sinken die Sätze weiter. Für Inbetriebnahmen ab dem 1. August 2025 ist mit folgenden Werten zu rechnen:

  • Bis 10 kWp (Überschuss): ca.7,86 Cent/kWh
  • Bis 10 kWp (Volleinspeisung): ca. 12,47 Cent/kWh

    Derzeit liegt die Einspeisevergütung bei Anlagen bis 10 kWp bei 7,86 Cent / kWh.

Hinweis: Alle hier genannten Werte dienen der Orientierung. Verbindlich sind ausschließlich die von der Bundesnetzagentur veröffentlichten EEG-Vergütungssätze.
 

Volleinspeisung oder Eigenverbrauch: Welches Modell passt zu Ihnen?

Die Entscheidung zwischen Volleinspeisung und Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung ist entscheidend für die Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlage. Bei der Volleinspeisung verkaufen Sie den gesamten erzeugten Solarstrom an den Netzbetreiber. Dafür erhalten Sie einen höheren Vergütungssatz. Dieses Modell kann sich für ungenutzte Dächer eignen, bei denen kein Eigenverbrauch stattfindet.


Für die meisten privaten Haushalte ist jedoch die Überschusseinspeisung die rentablere Wahl. Sie nutzen so viel Solarstrom wie möglich selbst und speisen nur den Überschuss ein. Der Grund ist einfach: Der Strom aus dem Netz kostet oft über 30 Cent pro kWh. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde spart Ihnen diesen Betrag. Die Einspeisung bringt Ihnen hingegen nur rund 8 Cent pro kWh. Ihre Ersparnis durch Eigenverbrauch ist also deutlich höher als der Gewinn durch die Einspeisung.

Ein Mann sitzt auf einer Treppe und steuert über sein Smartphone einen SENEC-Stromspeicher, während eine Frau lächelnd neben ihm steht – moderne Energieunabhängigkeit im eigenen Zuhause.

Die Rolle des Stromspeichers für Ihre Unabhängigkeit

Eine Photovoltaikanlage erzeugt den meisten Strom zur Mittagszeit, wenn der Verbrauch im Haushalt oft am geringsten ist. Ein Stromspeicher löst dieses Problem. Er speichert den überschüssigen Solarstrom vom Tag, sodass Sie ihn abends, nachts oder an bewölkten Tagen nutzen können. Dadurch steigern Sie Ihren Eigenverbrauchsanteil von durchschnittlich 30 % auf bis zu 70 % oder mehr. Mit einem Stromspeicher reduzieren Sie Ihren Strombezug aus dem Netz auf ein Minimum und machen sich unabhängiger von steigenden Strompreisen. Die Investition in einen Speicher maximiert somit die Rentabilität Ihrer PV-Anlage.

EEG 2025: Wichtige Regelungen und Vereinfachungen

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz wurde in den letzten Jahren mehrfach angepasst, um den Ausbau der Solarenergie zu beschleunigen und zu vereinfachen. Die wichtigsten Regelungen, die auch für die Einspeisevergütung 2025 relevant sind, umfassen:

  • Wegfall der EEG-Umlage: Die Kosten für den Ausbau erneuerbarer Energien werden nicht mehr über den Strompreis auf die Verbraucher umgelegt.
  • Keine 70-%-Regelung mehr: Neue Anlagen müssen ihre Wirkleistungseinspeisung nicht mehr auf 70 % begrenzen. Sie dürfen nun die volle Leistung ins Netz einspeisen.
  • Steuerliche Vereinfachungen: Seit 2023 entfällt die Mehrwertsteuer auf den Kauf von PV-Anlagen und Speichern. Zudem sind die Einnahmen aus Anlagen bis 30 kWp von der Einkommensteuer befreit.
  • Vereinfachte Anmeldung: Der bürokratische Aufwand wurde reduziert. Die Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist jedoch weiterhin erforderlich.
  • Weitere Fördermodelle im EEG: Für größere Anlagen oder spezielle Anwendungsfälle sieht das EEG neben der Einspeisevergütung weitere Instrumente vor, etwa die Direktvermarktung über die Marktprämie oder den Mieterstromzuschlag für Mehrfamilienhäuser.

So sichern Sie sich Ihre Einspeisevergütung

Um die staatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie einige Schritte beachten. Die Anmeldung Ihrer Anlage ist gesetzlich vorgeschrieben und Voraussetzung für den Erhalt der Vergütung. Wir bei BSH unterstützen Sie selbstverständlich bei diesem Prozess.

  1. Netzanschluss beantragen: Noch vor der Installation muss der Anschluss beim örtlichen Netzbetreiber beantragt werden. Dieser prüft die Verträglichkeit mit dem Stromnetz.
  2. Anlage installieren lassen: Nach der Zusage des Netzbetreibers erfolgt die fachgerechte Montage Ihrer Photovoltaikanlage durch einen qualifizierten Betrieb.
  3. Registrierung im Marktstammdatenregister: Sie sind verpflichtet, Ihre Anlage bei der Bundesnetzagentur online zu registrieren. Dies muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme geschehen.
  4. Anmeldung beim Finanzamt: Auch wenn die Einnahmen meist steuerfrei sind, muss die Inbetriebnahme dem Finanzamt gemeldet werden.

 

Nach 20 Jahren: Was passiert mit Ü20-Anlagen?

Die feste EEG-Vergütung ist auf 20 Jahre plus das Inbetriebnahmejahr begrenzt. Danach fällt Ihre Anlage aus der ursprünglichen Förderung. Sie produziert aber weiterhin günstigen und sauberen Strom. Für den Weiterbetrieb gibt es eine gesetzliche Anschlussregelung: Sie können den überschüssigen Strom weiterhin ins Netz einspeisen. Die Vergütung orientiert sich dann am sogenannten „Jahresmarktwert Solar“. Dieser Wert wird an der Strombörse ermittelt, ist variabel und liegt deutlich unter den ursprünglichen, festen Vergütungssätzen. Alternativ können Sie den Strom an einen Direktvermarkter verkaufen oder den Eigenverbrauch maximieren, um den Weiterbetrieb wirtschaftlich zu gestalten.

Ausblick und aktuelle Entwicklungen

Das EEG ist ein dynamisches Gesetz. Aktuell wird politisch über die zukünftige Ausgestaltung der Solarförderung nach 2025 diskutiert. Eine relevante Neuerung betrifft bereits heute Anlagen, die ab 2024 in Betrieb gehen: Bei negativen Strompreisen an der Börse für eine Dauer von mindestens vier Stunden entfällt der Anspruch auf die Einspeisevergütung für diesen Zeitraum. Dies unterstreicht die wachsende Bedeutung des Eigenverbrauchs und der intelligenten Speicherung von Solarstrom.

Häufig gestellte Fragen zur Einspeisevergütung

Die genaue Höhe der Einspeisevergütung 2025 hängt vom genauen Datum der Inbetriebnahme ab, da die Sätze halbjährlich sinken. Für Anlagen bis 10 kWp, die nach dem 1. August 2025 in Betrieb gehen, liegt der Satz bei 7,86 Cent/kWh für die Überschusseinspeisung.

Die Vergütung für Ihren eingespeisten Solarstrom ist für das Jahr der Inbetriebnahme sowie für die darauffolgenden 20 Jahre staatlich garantiert. Der einmal festgelegte Satz bleibt über den gesamten Zeitraum konstant.

Für private Haushalte lohnt sich die Volleinspeisung in der Regel nicht mehr. Die Frage, lohnt sich eine Solaranlage, beantwortet sich daher heute primär über einen maximalen Eigenverbrauch, da die Kosten für Netzstrom deutlich höher sind als die Vergütungssätze. Dies ist insbesondere in Kombination mit einem Stromspeicher die wirtschaftlichere Option.

Für die meisten neuen Anlagen gilt eine Vereinfachungsregelung. Einnahmen aus Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern mit einer Leistung bis 30 kWp sind seit 2023 von der Einkommensteuer befreit. Es ist dennoch ratsam, das Thema Photovoltaik Steuern im Detail mit einem Steuerberater zu besprechen.