Einspeisevergütung 2023: Das gilt für Photovoltaik
Die Einspeisevergütung, auch Einspeisungsvergütung genannt, ist eine staatlich festgelegte Vergütung von Strom. Sie dient zur Förderung von bestimmten Arten der Stromerzeugung u.a. für Erneuerbare Energien.
Im Jahr 2000 wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz kurz EGG eingeführt. Das EGG regelt nicht nur, dass du deinen selbst erzeugten Strom ins Netz einspeisen darfst, sondern garantiert dir als Erzeuger von Solarstrom eine feste Einspeisevergütung.
Das heißt, dass du als Betreiber einer Photovoltaikanlage eine festgelegte Vergütung für jede eingespeiste Kilowattstunde des überschüssigen Solarstroms erhältst. Allerdings musst Du vorher deine Photovoltaikanlage beim zuständigen Netzbetreiber anmelden musst.
Inhaltsverzeichnis
Änderungen mit dem EEG 2023
Aktuelle Einspeisevergütung
Wie lange wird die Einspeisevergütung gezahlt?
Lohnt sich die Einspeisevergütung noch?
So sicherst du dir die Einspeisevergütung
Was bedeutet das Ende der EEG-Förderung für dich?
Häufig gestellte Fragen zur Einspeisevergütung
Änderungen mit dem EEG 2023
Im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) 2023 wurden alle aktuellen Regelungen und Neuerungen in Bezug auf erneuerbare Energien wie beispielsweise Photovoltaik festgelegt. Darunter haben wir die wichtigsten Änderungen für dich zusammengefasst:
- Abschaffung der EEG-Umlage
- Anpassung diverser Vergütungssätze, darunter beispielsweise für neue und bereits bestehende Photovoltaikanlagen
- Aufhebung der 70%-Regelung
- Vereinfachter Ablauf bei Solaranlagen
- Steuerliche Vereinfachungen
Aktuelle Einspeisevergütung
Mit dem Inkrafttreten des EEG 2023 gibt es auch in Bezug auf die Einspeisevergütung einige Änderungen.
Die bisherigen Vergütungssätze wurden von Monat zu Monat angepasst, da die Bundesnetzagentur die Höhe der Einspeisevergütung anhand der neugebauten PV-Anlagen und deren installierten Gesamtleistung berechnet hat. Je mehr Solaranlagen installiert wurden, umso mehr verringerte sich die Einspeisevergütung monatlich. Für die Berechnung der Einspeisevergütung wurde der Zeitpunkt der Inbetriebsetzung, die Größe der Anlage sowie der Typ deiner Anlage herangezogen. Der festgelegte Vergütungssatz bleibt für 20 Jahre garantiert gleich.
Seit dem EEG 2023 unterscheidet man nun zwischen einer Volleinspeisung und einer Überschusseinspeisung. Ebenso hat sich der Degressionsmeachnismus geändert. Seit Veröffentlichung des EEG bis 2024 findet keine Degression statt. Ab dem 01.01.2024 gibt es nur noch eine halbjährige Degression.
Vergütungssätze bei Überschusseinspeisung
Die Überschusseinspeisung entspricht dem üblichen Modell. Hierzu ein Überblick über die aktuellen Vergütungssätze.
Inbetriebsetzung | Bis 10kWp | Bis 40kWp | Bis 750kWp |
---|---|---|---|
Ab 01.04.2022 | 6,53 Cent / kWh | 6,34 Cent / kWh | 4,96 Cent / kWh |
Ab 01.05.2022 | 6,43 Cent / kWh | 6,25 Cent / kWh | 4,88 Cent / kWh |
Ab 01.06.2022 | 6,34 Cent / kWh | 6,15 Cent / kWh | 4,81 Cent / kWh |
Ab 01.07.2022 | 6,24 Cent / kWh | 6,06 Cent / kWh | 4,74 Cent / kWh |
Ab 01.08.2022 | 8,60 Cent / kWh | 7,50 Cent / kWh | 6,20 Cent / kWh |
Vergütungssätze bei einer Volleinspeisung
Entscheidest du dich, den gesamten erzeugten Strom in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen, erhältst du hierfür einen Zuschuss auf deine Einspeisevergütung. Die aktuellen Vergütungssätze findest du anbei:
Nennleistung Photovoltaikanlage | Bis 10kWp | Bis 40kWp | Bis 100kWp | Bis 300kWp | Bis 750kWp |
---|---|---|---|---|---|
Anzulegender Wert | 8,60 Cent / kWh | 7,50 Cent / kWh | 6,20 Cent / kWh | 6,20 Cent / kWh | 6,20 Cent / kWh |
Zuschlag Volleinspeisung | 4,80 Cent / kWh | 3,80 Cent / kWh | 5,10 Cent / kWh | 3,20 Cent / kWh | kein Zuschlag |
Einspeisevergütung Gesamt | 13,40 Cent / kWh | 11,30 Cent / kWh | 11,30 Cent / kWh | 9,40 Cent / kWh | 6,20 Cent / kWh |
Für die Richtigkeit der Angaben übernimmt die BSH GmbH & Co. KG keine Gewähr. Rechtlich verbindlich sind nur die, durch die Bundesnetzagentur veröffentlichten, EEG-Vergütungssätze.
Wie lange wird die Einspeisevergütung gezahlt?
Wenn du deine Photovoltaikanlage nach EEG in Betrieb genommen hast, erhältst du eine Vergütung des eingespeisten Solarstroms für die Dauer von 20 Jahren zuzüglich der verbleibenden Kalendermonate bis zum Jahresende.
Die Auszahlung der Einspeisevergütung erfolgt im monatlichen Abschlagsverfahren durch deinen Netzbetreiber.
Lohnt sich die Einspeisevergütung noch?
Vor Jahren war die Höhe der Einspeisevergütung nach dem EEG von nahezu 60 Cent pro Kilowattstunde ein sehr entscheidender Anreiz für die Installation einer Photovoltaikanlage.
Die Einspeisevergütung erhältst du für 20 Jahre, danach erzeugt deine Photovoltaikanlage aber weiterhin Solarstrom, wofür du dann keine Einspeisevergütung mehr erhältst. Nach den 20 Jahren musst du Anlagenbetreiber dir einen Abnehmer für deinen überschüssigen Strom suchen.
Für dich als Privathaushalt ist es sinnvoll, den selbst produzierten Solarstrom im eigenen Haushalt zu nutzen, denn dieser kostet inzwischen weniger als der Strom aus dem Netz.
Häufig kann der gesamte Strom nicht an einem Tag verbraucht werden. Dafür empfehlen wir dir einen Stromspeicher, denn dieser speichert den überschüssigen Strom und du kannst diesen zu einem späteren Zeitpunkt verwenden.
So sicherst du dir die Einspeisevergütung
In Deutschland muss jede installierte, ans Netz gekoppelte Solaranlage bei der Bundesnetzagentur, sowie auch beim Netzbetreiber und beim Finanzamt registriert werden:
- Du als Betreiber einer Photovoltaikanlage bist nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtet, die Stammdaten deiner Anlage im Marktstammdatenregister einzutragen.
Die Registrierung muss über das von der Bundesnetzagentur eingerichtete Webportal erfolgen.
Gern leisten unsere Mitarbeiter aus der Abteilung für die Abwicklung beim Verteilnetzbetreiber und Messstellenbetreiber (VNB/MSB) Hilfestellung und unterstützen dich bei der Anmeldung. - Du musst einen Netzanschluss beim örtlichen Stromversorger/Netzbetreiber beantragen. Die Beantragung muss vor der Montage deiner Photovoltaikanlage erfolgen. Der Stromversorger hat das Recht, eine Netzverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Die Bearbeitung kann mindestens bis zu 10 Wochen dauern, also plane genug Zeit ein.
Mit diesem Antrag hast du auch die Anmeldung zur Einspeisung erledigt und du bekommst von dem zuständigen Netzbetreiber eine Einspeisezusage zugesandt.
Auch bei dieser Antragstellung beim Netzbetreiber leistet dir die BSH Hilfestellung und übernimmt dies für dich. - Wird der erzeugte Strom nicht von dir selbst verbraucht, sondern in das Stromnetz eingespeist, so erhältst du als Anlagenbetreiber gemäß EEG eine Einspeisevergütung. Du erzielst also Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb.
Dafür musst du bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung kein Gewerbe anmelden. Bei deinem zuständigen Finanzamt muss die Inbetriebsetzung jedoch angezeigt werden. Dazu ist ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen.

Was bedeutet das Ende der EEG-Förderung für dich?
Wie schon etwas weiter oben erwähnt, endet die Laufzeit der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen nach 20 Jahren. Das bedeutet, dass du als Anlagenbetreiber nicht mehr den im EEG festgelegten Betrag je eingespeister Kilowattstunde ausgezahlt bekommst.
Nach Ablauf der 20 Jahre hast du zwar weiterhin das Recht, deinen erzeugten Solarstrom in das Stromnetz einzuspeisen. Dafür muss allerdings ein Abnehmer für den erzeugten Strom nachgewiesen werden. Wenn das nicht nachgewiesen werden kann, droht die Gefahr, dass deine Solaranlage abgeregelt wird und diese keinen Strom mehr erzeugen darf.
Häufig gestellte Fragen zur Einspeisevergütung
Wie hoch ist die Einspeisevergütung?
Ab 01.08.2022 liegt die Einspeisevergütung für Anlagen bis 10 kWp bei 8,60 Cent.
Was ist die Einspeisevergütung?
Einspeisevergütung ist eine staatlich festgelegte Vergütung von eingespeisten Strom, um z.B. die Stromerzeugung mit einer Photovoltaikanlage zu fördern.
Wie lange erhält man die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung wird nach Inbetriebsetzung für die Dauer von 20 Jahren gezahlt.