Ein Bebauungsplan ist ein Vorhaben, an das sich gerichtet wird, um eine Fläche zu bebauen. Unter anderem sind darin rechtsverbindliche Festsetzungen, alle öffentlichen und privaten Interessen und der Umweltschutz erhalten.
Vor allem bei der Installation von Photovoltaikgroßanlagen spielt der Bebauungsplan eine zentrale Rolle. Meist handelt es sich dann um Freiflächenanlagen. Der Bebauungsplan verpflichtet Netzbetreiber dazu, die Einspeisevergütung für den produzierten Strom zu entrichten. Wichtig zu beachten ist, dass Bebauungspläne rechtzeitig beantragt werden, da diese eine Bearbeitungszeit von bis zu einem Jahr haben. Das hat den Grund, dass das Verfahren mehrere Phasen durchläuft, bevor es als „beschlossen“ gilt. Projektplaner einer Photovoltaik Großanlage auf einer Freifläche sollten also eine gewisse Vorlaufzeit in ihre Wirtschaftlichkeitsberechnung mit einkalkulieren.
Zu beachten ist außerdem, dass Photovoltaikgroßanlagen unter die Kategorie „nicht privilegiert“ fallen. Daher benötigen sie in fast jedem Fall einen Bebauungsplan als „Sondernutzung“. Sollte bereits ein Bebauungsplan für eine Freifläche bestehen und eine Photovoltaikgroßanlage soll errichtet werden, so muss dieser geändert werden. In welchem Ausmaß dies der Fall ist, hängt vom Einzelfall ab. Daher empfehlen wir dir, dich genauestens über deine Möglichkeiten zu informieren.
Besonderheit: Es kann sich anbieten die Großanlage auf einem Hallendach anstelle einer Freifläche zu errichten. Zum einen ist laut EEG-Fassung vom Juli 2010 bei solchen Anlagen kein Bebauungsplan vorgeschrieben, zum anderen ist die Einspeisevergütung bei Gebäudeanlagen höher als für Freiflächenanlagen.