Photovoltaik und Denkmalschutz
Photovoltaikanlagen finden immer häufiger ihren Platz in der Gesellschaft. Egal, wohin man schaut – mittlerweile sind auf vielen Dächern Solaranlagen montiert. Doch nicht jeder Hauseigentümer erhält hierfür eine Genehmigung. Besonders im Zusammenhang mit dem Thema Denkmalschutz stoßen viele auf erhebliche Herausforderungen. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Darf eine Solaranlage auf ein denkmalgeschütztes Gebäude montiert werden?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da es keine deutschlandweit einheitlichen Regelungen gibt. Je nach Bundesland unterscheiden sich die Vorgaben, denn die Entscheidungsgewalt liegt bei den jeweiligen Denkmalschutzbehörden der Kommunen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich direkt bei Ihrer zuständigen Behörde über die geltenden Bestimmungen zu informieren.
Worauf muss geachtet werden?
Wenn auf einem denkmalgeschützten Gebäude* eine Solaranlage installiert werden soll, sind mehrere Faktoren zu berücksichtigen. Neben dem Denkmalschutz spielt auch der Umweltschutz eine wesentliche Rolle, da es gilt, Ressourcen zu schonen und nachhaltige Lösungen umzusetzen. Typischerweise gelten unter anderem folgende Kriterien:
- Solaranlage sollte von außen möglichst wenig sichtbar sein
- Farbe und Struktur der Module sollten an das Dach angepasst werden
- Die charakteristische Optik des Gebäudes muss bewahrt bleiben
- Photovoltaik bei Denkmalschutz – Antrag stellen
Damit Sie eine Photovoltaikanlage auf einem denkmalgeschützten Gebäude montieren dürfen, müssen Sie vorab einen Antrag bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde stellen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, steht Ihrem Photovoltaikprojekt grundsätzlich nichts im Weg.
Im Anschluss können Sie auch eine Förderung beantragen, beispielsweise über die KfW. Der Antrag besteht in der Regel aus einem Anschreiben sowie einer detaillierten Beschreibung Ihres Vorhabens. Die KfW-Bank bietet verschiedene Förderprogramme für Photovoltaik an, darunter das KfW-Programm 270 – Erneuerbare Energien, mit dem sich der Kauf einer Solaranlage günstig finanzieren lässt.
Individuelle Prüfung der Gegebenheiten
Nach Einreichung Ihres Antrags wird individuell geprüft, ob das Gebäude die Voraussetzungen erfüllt. Einheitliche Richtlinien gibt es nicht. Gute Chancen bestehen, wenn das Gebäude über geringfügige oder von außen nicht sichtbare Dachflächen verfügt und die geplante Photovoltaikanlage das Erscheinungsbild des Denkmals kaum verändert. Auch Sonderlösungen wie Indach-Photovoltaikanlagen können unter Umständen eher genehmigt werden.
Weniger Aussicht auf Erfolg haben Sie, wenn der Denkmalwert des Gebäudes besonders hoch ist – beispielsweise aufgrund kulturhistorischer Hintergründe – oder wenn es sich um ein seit langer Zeit streng geschütztes Denkmal handelt. In solchen Fällen wird ein Antrag auf eine Solaranlage meist abgelehnt.
Wann sind PV-Anlagen bei denkmalgeschützten Gebäuden erlaubt?
Ob Sie eine Photovoltaikanlage auf einem denkmalgeschützten Gebäude installieren dürfen, hängt nicht nur von den genannten Kriterien ab, sondern auch vom jeweiligen Bundesland. In folgenden Bundesländern sind PV-Anlagen unter bestimmten Auflagen grundsätzlich möglich:
- Bayern
- Hessen
- Sachsen
- Rheinland-Pfalz
- Nordrhein-Westfalen
In jedem Fall muss das Dach individuell geprüft werden.
*Bitte beachten Sie, dass vorab eine individuelle Überprüfung der Gegebenheiten notwendig ist.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Denkmalschutz und Photovoltaik
Grundsätzlich ist es möglich, eine Solaranlage auf ein denkmalgeschütztes Gebäude zu installieren. Jedoch muss dies einige Voraussetzungen erfüllen, da nicht jedes Objekt für eine PV Anlage geeignet ist. Hierzu muss vorab ein Antrag gestellt und von der zuständigen Denkmalschutzbehörde genehmigt werden.
In der Regel besteht der Antrag lediglich aus einem Anschreiben mit deinem exakten Vorhaben.
Bei denkmalgeschützten Gebäuden wird vor allem darauf geachtet, dass das Gebäude in seiner Art und Weise nicht bzw. kaum verändert wird. Es ist besonders wichtig, dass die Charakteristik des Objektes erhalten bleibt.