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Autor: Lennart Ingenhoff

Photovoltaik Denkmalschutz

Photovoltaikanlagen finden immer häufiger ihren Platz in der Gesellschaft. Egal wo man hinschaut, mittlerweile sind auf vielen Dächern Solaranlagen montiert. Doch nicht jeder bekommt hierzu die Genehmigung. Einige Hauseigentümer stoßen hier auf das Thema „Denkmalschutz“ und haben damit massive Probleme. Doch welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?

 

Darf eine Solaranlage auf ein denkmalgeschütztes Gebäude montiert werden?

Leider lässt sich diese Frage nicht so leicht beantworten, denn hierzu gibt es keine deutschlandweiten Regelungen. Je nach Bundesland ist dies unterschiedlich, denn die Entscheidungsgewalt tragen hier die jeweiligen Denkmalschutzbehörden der Kommunen und hier sind die Regelungen immer unterschiedlich. Wir empfehlen dir, dich direkt bei deiner zuständigen Denkmalschutzbehörde über die geltenden Regelungen zu informieren.

Worauf muss geachtet werden?

Wenn auf einem denkmalgeschützten Gebäude eine Solaranlage montiert werden soll, müssen hierbei einige Faktoren beachtet werden. Meist spielt nämlich auch der Umweltschutz eine tragende Rolle, denn es gilt möglichst Ressourcen zu schonen und auf die Nachhaltigkeit der Solaranlage zu achten. Ebenso sind folgende Kriterien meist zu beachten:

  • Solaranlage sollte von außen möglichst wenig sichtbar sein
  • Farbe und Struktur sollten am Dach angepasst werden
  • Charakteristik des Gebäudes bewahren
Antrag stellen

Photovoltaik bei Denkmalschutz – Antrag stellen

Damit du eine Photovoltaikanlage auf dein denkmalgeschütztes Gebäude montieren darfst, musst du vorab einen Antrag bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde stellen. Sind alle Voraussetzungen gegeben, steht deinem Photovoltaikprojekt nichts weiter im Weg. Den Antrag für Photovoltaik kannst du anschließend beispielsweise bei der KfW stellen. Dieser besteht meist aus einem Anschreiben sowie deinem exakten Vorhaben. Hierbei bietet die KfW-Bank mehrere Fördermöglichkeiten für Photovoltaik an, um den Neukauf einer Solaranlage günstig finanzieren zu können, darunter beispielsweise das KfW-Programm 270 - Erneuerbare Energien.

Individuelle Prüfung der Gegebenheiten

Nach Stellung deines Antrages wird überprüft, ob das Objekt die Voraussetzungen erfüllt. Dies ist stets individuell und hier gibt es leider keine genauen Richtlinien. Gute Chancen hast du, wenn das Gebäude bsp. über geringfügige oder nicht sichtbare Dachflächen verfügt und die Photovoltaikanlage das Denkmal kaum verändert. Ebenso könnte eine Sonderlösung in Form einer Indach-Photovoltaikanlage für das Objekt in Frage kommen und eher genehmigt werden.

Eher weniger Chancen auf eine PV Anlage hast du, wenn der Denkmalwert sehr hoch bei dem jeweiligen Gebäude ist, d. h., das Gebäude hat kulturhistorische Hintergründe, welche mit Photovoltaik nur schwer zu vereinbaren sind. Ebenso werden bereits lang erhaltene Denkmale besonders geschützt und auch hier wird der Antrag auf eine Solaranlage eher abgelehnt.

Wann sind PV-Anlagen bei denkmalgeschützen Gebäuden erlaubt?

Ob du eine Photovoltaikanlage auf einem denkmalgeschützten Gebäude montieren darfst, hängt nicht nur von einigen zu beachtenden Kriterien ab, sondern richtet sich auch nach Bundesland. In folgenden Bundesländern, ist eine Solaranlage unter Beachtung gewisser Kriterien erlaubt: Bayern, Hessen, Sachsen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Natürlich muss vorab das Dach des Gebäudes individuell geprüft werden.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Denkmalschutz und PV

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Grundsätzlich ist es möglich, eine Solaranlage auf ein denkmalgeschütztes Gebäude zu installieren. Jedoch muss dies einige Voraussetzungen erfüllen, da nicht jedes Objekt für eine PV Anlage geeignet ist. Hierzu muss vorab ein Antrag gestellt und von der zuständigen Denkmalschutzbehörde genehmigt werden.

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In der Regel besteht der Antrag lediglich aus einem Anschreiben mit deinem exakten Vorhaben.

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Bei denkmalgeschützten Gebäuden wird vor allem darauf geachtet, dass das Gebäude in seiner Art und Weise nicht bzw. kaum verändert wird. Es ist besonders wichtig, dass die Charakteristik des Objektes erhalten bleibt.