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Autor
Lea Neu
Lesedauer
12 Minuten

Das Wichtigste in Kürze

  • Die wichtigste Photovoltaik Förderung ist der Wegfall der Mehrwertsteuer von 19 % auf PV-Anlagen und Speicher, was Ihre Investition direkt stark reduziert.
  • Mit dem KfW-Kredit 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ können Sie Ihre Solaranlage, den Speicher und die Wallbox zu sehr günstigen Zinsen finanzieren.
  • Für den Strom, den Sie nicht selbst verbrauchen, erhalten Sie eine staatlich garantierte Einspeisevergütung für 20 Jahre.
  • Zusätzlich gibt es oft regionale Förderprogramme von Städten und Kommunen, die Sie prüfen sollten. Eine Kombination ist häufig möglich.
     

Photovoltaik Förderung: Warum sie sich 2025 mehr lohnt denn je

Die Entscheidung für eine eigene Solaranlage ist ein wichtiger Schritt in Richtung Unabhängigkeit und Nachhaltigkeit. Dank attraktiver staatlicher Förderungen wird dieser Schritt so einfach und rentabel wie nie zuvor. Die verschiedenen Programme zur Photovoltaik Förderung senken Ihre Anschaffungskosten erheblich und sorgen dafür, dass sich Ihre Anlage noch schneller bezahlt macht. Sie sparen nicht nur langfristig Stromkosten, sondern leisten auch einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz.
Eine Photovoltaikanlage ist dabei mehr als nur eine Stromquelle – sie ist ein entscheidender Baustein für ein energieeffizientes Zuhause. Oft ist sie Teil einer umfassenden Energetischen Sanierung, die das Gebäude als Ganzes betrachtet und so maximale Einsparungen und Förderungen ermöglicht. Sie bildet die Grundlage, um zukünftig auch Großverbraucher wie eine Wärmepumpe oder ein Elektroauto kostengünstig mit eigenem Strom zu versorgen.

Foerderung vom Staat

Die 3 Säulen der bundesweiten PV-Förderung


Auf Bundesebene gibt es drei zentrale Instrumente, die Ihnen den Einstieg in die Solarenergie erleichtern. Diese Förderungen sind deutschlandweit verfügbar und bilden die Basis für die Finanzierung Ihres Projekts.


1. Der Nullsteuersatz: 19 % Mehrwertsteuer gespart
Seit 2023 ist die wohl größte finanzielle Erleichterung der Wegfall der Mehrwertsteuer auf den Kauf und die Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern. Dieser Nullsteuersatz gilt für Anlagen bis 30 kWp, die auf oder in der Nähe von Wohngebäuden installiert werden. Das bedeutet für dich eine direkte Ersparnis von 19 % auf die Gesamtkosten, ganz ohne komplizierten Antrag.


2. KfW-Kredit 270: Günstige Finanzierung
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet mit dem Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ einen zinsgünstigen Kredit für die Finanzierung Ihrer Anlage. Gefördert werden nicht nur die Solarmodule, sondern auch Stromspeicher und Wallboxen. Der große Vorteil: Sie können bis zu 100 % der Investitionskosten finanzieren und profitieren von langen Laufzeiten und tilgungsfreien Anlaufjahren. Wichtig ist, den Antrag vor Beginn des Vorhabens zu stellen.


3. Die Einspeisevergütung (EEG): Geld für Ihren Überschuss
Jede Kilowattstunde Strom, die Ihre Anlage erzeugt, aber nicht direkt von Ihnen verbraucht oder gespeichert wird, können Sie ins öffentliche Netz einspeisen. Dafür erhalten Sie über 20 Jahre eine staatlich garantierte Vergütung. Diese Einspeisevergütung sorgt für eine planbare und sichere Einnahmequelle und steigert die Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlage.
 

Einspeisevergütung 2025: So viel Geld bekommen Sie für Ihren Solarstrom

Die Höhe der Einspeisevergütung hängt von der Größe Ihrer Anlage ab und wird bei Inbetriebnahme für 20 Jahre festgeschrieben. Seit Februar 2024 sinkt der Satz halbjährlich leicht ab. Wer sich also früher für eine Anlage entscheidet, sichert sich langfristig höhere Sätze. Aktuell gelten folgende Vergütungssätze für Anlagen mit Eigenverbrauch (Überschusseinspeisung):

  • Anlagen bis 10 kWp: 7,86 Cent pro kWh
  • Anlagen bis 40 kWp (für den Anlagenteil über 10 kWp): 6,80 Cent pro kWh
  • Anlagen bis 100 kWp (für den Anlagenteil über 40 kWp): 5,56 Cent pro kWh
    (Stand August 2025)
     

Aktuelle Einspeisevergütung 2022 - 2025

Aktuelle Einspeisevergütung 2022–2025

Ab 01.02.2025 (aktuell)

Bis 10 kWp7,94 ct/kWh Bis 40 kWp6,88 ct/kWh Bis 750 kWp5,62 ct/kWh

Ab 01.08.2024

Bis 10 kWp8,03 ct/kWh Bis 40 kWp6,95 ct/kWh Bis 750 kWp5,68 ct/kWh

Ab 01.02.2024

Bis 10 kWp8,11 ct/kWh Bis 40 kWp7,43 ct/kWh Bis 750 kWp5,74 ct/kWh

Ab 01.08.2022

Bis 10 kWp8,60 ct/kWh Bis 40 kWp7,50 ct/kWh Bis 750 kWp6,20 ct/kWh

Ab 01.07.2022

Bis 10 kWp6,24 ct/kWh Bis 40 kWp6,06 ct/kWh Bis 750 kWp4,74 ct/kWh

Ab 01.06.2022

Bis 10 kWp6,34 ct/kWh Bis 40 kWp6,15 ct/kWh Bis 750 kWp4,81 ct/kWh

Ab 01.05.2022

Bis 10 kWp6,43 ct/kWh Bis 40 kWp6,25 ct/kWh Bis 750 kWp4,88 ct/kWh

Ab 01.04.2022

Bis 10 kWp6,53 ct/kWh Bis 40 kWp6,34 ct/kWh Bis 750 kWp4,96 ct/kWh

Die hier aufgelisteten Beträge entsprechen der Einspeisevergütung bei Überschusseinspeisung (Teileinspeisung).

Zuschuss für Stromspeicher und Wallbox: Was ist möglich?

Ein Stromspeicher macht Sie noch unabhängiger, da Sie Ihren Solarstrom auch dann nutzen können, wenn die Sonne nicht scheint – zum Beispiel nachts oder an bewölkten Tagen. Besonders wirtschaftlich wird es, wenn Sie den Solarstrom für große Verbraucher nutzen. Die Kombination Ihrer PV-Anlage mit einer Wärmepumpe zum Heizen oder einer Wallbox zum Laden Ihres Elektroautos steigert Ihren Eigenverbrauchsanteil enorm und maximiert Ihre Ersparnis. Während spezielle Speicher-Zuschüsse auf Bundesebene selten geworden sind, erfolgt die Förderung heute meist indirekt über den KfW-Kredit 270 und den Nullsteuersatz. Prüfen Sie aber unbedingt, ob Ihre Kommune oder Ihr Bundesland eigene Zuschüsse für Batteriespeicher anbietet.

 

Regionale Photovoltaik Förderung: Der versteckte Schatz

Neben den bundesweiten Programmen sollten Sie unbedingt die regionalen Fördermöglichkeiten prüfen. Viele Städte, Gemeinden und Bundesländer haben eigene Klimaschutzprogramme, die den Bau von Solaranlagen mit direkten Zuschüssen unterstützen. Diese sind oft sehr attraktiv, aber auch schnell vergriffen. Informieren Sie sich am besten direkt bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder bei Ihrem Energieversorger über aktuelle Angebote. Diese lokalen Zuschüsse lassen sich häufig mit dem KfW-Kredit kombinieren.

Photovoltaik Förderung in Ihrem Bundesland

Neben den allgemeinen Fördermöglichkeiten bieten die einzelnen Bundesländer noch individuelle Förderprogramme an. Wir haben diese für Sie unter dem jeweiligen Bundesland verlinkt. Dort können Sie sich ausführlich über die aktuellen Förderungen, Voraussetzungen und Höhe der Förderung informieren.
 

Infografik-Förderung-Staat

Das frühere Landesförderprogramm „Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher“ ist mittlerweile ausgeschöpft. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. Ursprünglich wurden Batteriespeicher nur in Kombination mit einer neu zu errichtenden, ans Verteilnetz angeschlossenen Photovoltaikanlage gefördert – und ausschließlich dann, wenn gleichzeitig ein E-Auto angeschafft wurde.

Aktuell stehen in Baden-Württemberg keine landesweiten Zuschüsse mehr zur Verfügung. Förderungen sind lediglich noch über einzelne kommunale Programme (z. B. Stuttgart, Freiburg, Ulm) oder über bundesweite Förderinstrumente wie KfW-Kredite nutzbar.

In Bayern gab es in der Vergangenheit eine Vielzahl an Förderprogrammen. Besonders bekannt war das „10.000-Häuser-Programm“, bei dem Photovoltaik-Stromspeicher in Kombination mit selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern gefördert wurden. Je nach Anlagengröße lag die Förderung zwischen 500 € und 2.375 €.

Nach der Freigabe zusätzlicher Haushaltsmittel durch den Landtag konnten ab dem 8. April 2022 noch einmal 12.000 Anträge zugelassen werden. Damit wurden im Jahr 2022 insgesamt rund 32.000 Anträge bewilligt. Seit dem 22. April 2022 ist die Antragsplattform endgültig geschlossen. Eine Wiederaufnahme der PV-Speicherförderung durch den Freistaat ist derzeit nicht vorgesehen.

Aktuell gibt es in Bayern keine landesweiten Förderprogramme für Photovoltaikanlagen oder Speicher. Fördermöglichkeiten bestehen jedoch weiterhin auf kommunaler Ebene – beispielsweise in Augsburg, Fürth oder Regensburg – sowie über bundesweite Programme (z. B. KfW, BAFA).

In Berlin lief bis zum 31. August 2022 das Förderprogramm „EnergiespeicherPLUS“, bei dem Stromspeicher mit 300 € je kWh nutzbarer Kapazität bezuschusst wurden.

Seit dem 1. September 2022 wird die Förderung im Rahmen des Programms SolarPLUS fortgeführt und erweitert. Im Fokus stehen dabei insbesondere Stromspeicher in Kombination mit Photovoltaikanlagen, aber auch weitere Maßnahmen zur Stärkung der Solarenergie in der Hauptstadt.

Die Förderhöhe bleibt bei 300 € je kWh. Für Einfamilienhäuser können aktuell bis zu 15.000 €, für Mehrfamilienhäuser und Gewerbe bis zu 30.000 € Zuschuss gewährt werden.

Das frühere Photovoltaik-Förderprogramm des Landes Brandenburg zur Unterstützung bei der Investition in Stromspeichersysteme für Eigenheime ist bereits Ende 2020 ausgelaufen und wurde seither nicht wieder aufgelegt.

Aktuell gibt es kein landesweites Förderprogramm für PV-Anlagen oder Speicher. Allerdings bestehen kommunale Förderungen, zum Beispiel das Klimaschutzförderprogramm „Gezieltes Handeln für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung“ in Potsdam:

  • 200 € pro kWp für Photovoltaikanlagen (max. 1.200 €).

  • 1.000 € pauschal für Stromspeicher ab 3 kWh.
    Dieses Programm läuft noch bis zum 31. Oktober 2025.

  • Ausschlaggebend sind die Förderrichtlinien und der Antrag über das städtische Portal

Darüber hinaus können bundesweite Förderungen (z. B. KfW-Kredite, BAFA-Programme) genutzt werden.

Für das Bundesland Bremen sind derzeit keine landesweiten Förderprogramme für Photovoltaikanlagen oder Stromspeicher bekannt.

Es lohnt sich jedoch, sich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung über mögliche kommunale Förderungen zu informieren. Manche Städte und Gemeinden stellen zeitweise eigene Zuschüsse bereit, etwa im Rahmen von Klimaschutz- oder Energiewendeprogrammen.

Für das Bundesland Hamburg gibt es keine direkten landesweiten Zuschüsse für Photovoltaikanlagen oder Batteriespeicher.

Allerdings fördert die Stadt Hamburg PV-Anlagen in Kombination mit Dachbegrünungen (Förderungen müssen vor Beginn der Maßnahme – also vor Vertragsschluss oder Arbeiten – beantragt werden):

  • Bezuschusst werden bis zu 50 € pro m² Modulfläche sowie 40–60 % der Kosten für die Unterkonstruktion.

  • Die Photovoltaik-Module selbst sind dabei nicht förderfähig.

Darüber hinaus können in Hamburg – wie überall in Deutschland – die bundesweiten Fördermöglichkeiten (z. B. KfW-Kredite, BAFA-Programme) genutzt werden.

Für das Bundesland Hessen gibt es aktuell keine direkten Zuschüsse für Photovoltaikanlagen oder Stromspeicher.

Allerdings stellt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) ein zinsgünstiges Darlehensprogramm zur Verfügung, mit dem die Finanzierung von PV-Anlagen unterstützt werden kann.

Darüber hinaus existieren kommunale Förderungen, z. B. in Darmstadt.

Es sind derzeit keine eigenen Förderprogramme für Mecklenburg-Vorpommern bekannt. 

Das frühere Landesprogramm zur Förderung von Batteriespeichern in Verbindung mit Photovoltaikanlagen ist seit September 2021 geschlossen. Neue Anträge sind nicht mehr möglich, eine Wiederaufnahme ist bislang nicht vorgesehen.

Aktuell gibt es keine landesweiten Zuschüsse für Photovoltaikanlagen oder Speicher. Förderungen bestehen jedoch auf kommunaler Ebene, beispielsweise in der Region Hannover.

Die landesweiten Förderprogramme für Photovoltaik und Batteriespeicher in Nordrhein-Westfalen sind seit dem 1. April 2022 geschlossen. Neue Anträge können nicht mehr gestellt werden.

Allerdings gibt es in NRW weiterhin zahlreiche kommunale Programme, mit denen Städte und Gemeinden den Ausbau von Solarenergie unterstützen. Beispiele:

Das Landesprogramm „Solar-Speicher-Programm“, mit dem Photovoltaikanlagen in Verbindung mit Stromspeichern gefördert wurden, ist seit November 2021 geschlossen. Neue Anträge sind nicht mehr möglich, und eine Wiederaufnahme ist derzeit nicht vorgesehen.

Derzeit bestehen in Rheinland-Pfalz keine landesweiten Förderprogramme für Photovoltaik oder Stromspeicher.

Für das Bundesland Saarland sind derzeit keine landesweiten Förderprogramme für Photovoltaikanlagen oder Batteriespeicher verfügbar – frühere Förderungen sind bereits ausgeschöpft.

Es empfiehlt sich, sich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung nach möglichen kommunalen Klimaschutz- oder Energiewendeprogrammen zu erkundigen. Manche Kommunen legen zeitweise eigene Fördermittel auf.

Im Bundesland Sachsen sind seit dem 14. Februar 2022 alle bekannten Förderprogramme für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher geschlossen. Neue Anträge können seither nicht mehr gestellt werden und es bestehen keine landesweiten Zuschüsse. Dennoch lohnt sich die Nachfrage bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Das Landesförderprogramm „Sachsen-Anhalt SPEICHERT“, mit dem Batteriespeicher in Verbindung mit Photovoltaikanlagen unterstützt wurden, wurde vorzeitig eingestellt. Neue Anträge können nicht mehr gestellt werden, und eine Wiederaufnahme ist derzeit nicht vorgesehen.

Damit gibt es aktuell in Sachsen-Anhalt keine landesweiten Zuschüsse für Photovoltaikanlagen oder Stromspeicher.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien und klimafreundlicher Technologien mit verschiedenen Programmen:

  • Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge: Zuschüsse für private Ladepunkte und Wallboxen.

  • Stromspeichersysteme: Förderung von Batteriespeichern in Verbindung mit Photovoltaikanlagen.

  • „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ (seit dem 22. August 2023): Dieses Programm umfasst verschiedene Maßnahmen im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien, darunter auch die Unterstützung von Photovoltaikanlagen und Speicherlösungen.

Damit gehört Schleswig-Holstein zu den wenigen Bundesländern, die aktuell noch eigene landesweite Förderprogramme anbieten. Alle relevanten Förderrichtlinien und Informationen sind auf der offiziellen Seite des Landes, über die auch das Serviceportal für Anträge erreichbar ist.

Mit dem Landesprogramm „Solar Invest“ unterstützte Thüringen die nachhaltige Erzeugung von Strom und Wärme aus Solarenergie. Gefördert wurden unter anderem Photovoltaikanlagen, Stromspeicher und solarthermische Anlagen.

Aufgrund der hohen Nachfrage waren die vorhandenen Fördermittel schnell ausgeschöpft. Eine Antragstellung ist seit dem 31. Dezember 2022 nicht mehr möglich. Das Programm wurde offiziell beendet.

Vor dem Hintergrund der verbesserten bundesweiten Förderbedingungen für Photovoltaikanlagen (z. B. 0 % Mehrwertsteuer seit 2023, attraktive KfW- und BAFA-Programme) ist derzeit keine Neuauflage einer landesweiten Förderung in Thüringen vorgesehen.

So beantragen Sie Ihre Photovoltaik Förderung richtig: Schritt-für-Schritt

Der richtige Zeitpunkt ist entscheidend, um von einer Förderung zu profitieren. Halten Sie sich an diese einfache Reihenfolge, um keine Fristen zu verpassen:

  • Professionelle Planung & Information: Recherchieren Sie alle für Sie infrage kommenden Förderungen (KfW, regional). Insbesondere bei größeren Vorhaben oder einer geplanten Gesamtsanierung ist es ratsam, frühzeitig einen Energieeffizienz-Experten oder einen spezialisierten Fachplaner hinzuzuziehen. Dieser hilft, das Gebäude als System zu betrachten und alle Fördertöpfe optimal auszuschöpfen.
  • Angebot einholen: Lassen Sie sich von einem Fachbetrieb wie BSH ein detailliertes Angebot für Ihre Wunschanlage erstellen.
  • Antrag stellen: Stellen Sie den Förderantrag (z.B. bei der KfW über Ihre Hausbank) unbedingt, bevor Sie den Auftrag vergeben oder Verträge unterschreiben.
  • Zusage abwarten: Auf die Genehmigung Ihres Antrags warten.
  • Installation beauftragen: Nach der Zusage können Sie den Auftrag erteilen und mit der Installation beginnen.

Häufig gestellte Fragen zur Photovoltaikförderung

Die bedeutendste finanzielle Erleichterung ist der Nullsteuersatz, also der Wegfall der 19 % Mehrwertsteuer. Diese Regelung reduziert Ihre Investitionskosten sofort und ohne bürokratischen Aufwand, was sie zur effektivsten Förderung für private Solaranlagen macht.

Ja, in den meisten Fällen ist eine Kombination möglich. Sie können zum Beispiel den zinsgünstigen KfW-Kredit 270 nutzen und zusätzlich einen regionalen Zuschuss von Ihrer Stadt beantragen. Wichtig ist nur, dass dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden.

Direkte Zuschüsse für Stromspeicher sind seltener geworden. Die Förderung erfolgt hauptsächlich indirekt über den Wegfall der Mehrwertsteuer und die Möglichkeit, den Speicher über den KfW-Kredit 270 mitzufinanzieren. Prüfen Sie aber immer, ob Ihre Kommune eventuell einen separaten Zuschuss anbietet.

Der Antrag muss fast immer vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Das bedeutet konkret: Sie müssen den Antrag einreichen und die Zusage erhalten, bevor Sie einen Handwerker beauftragen oder Material bestellen. Eine nachträgliche Förderung ist in der Regel ausgeschlossen.

Absolut. Auch wenn die Sätze niedriger sind als vor einigen Jahren, bietet die Einspeisevergütung eine garantierte Einnahme für 20 Jahre. Sie macht Ihre Anlage wirtschaftlicher, da ungenutzter Strom nicht verloren geht. Dadurch amortisiert sich Ihre Investition deutlich schneller. Der Fokus liegt heute aber klar auf einem hohen Eigenverbrauchsanteil.