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Autor: Lennart Ingenhoff

Neue Solarförderung für Elektroautos

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet in Kürze eine neue Solar-Förderung für Elektroautos an. Der KfW-Zuschuss 442 richtet sich an Eigentümer von selbstgenutzten Wohngebäuden, die ein Elektroauto besitzen. Sie wird bei Kauf und Anschluss von Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher ausgegeben.

 

Neue Solarförderung für Elektroautos
Neue Solarförderung für Elektroautos
Neue Solarförderung für Elektroautos

Voraussetzungen für die neue KfW-Solarförderung

Damit du die Förderung beantragen kannst, musst du ein selbst genutztes Eigenheim besitzen und dort den Erstwohnsitz angemeldet haben. Außerdem muss dieses bereits bestehen und du schon darin wohnen.

Zusätzlich müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein, damit du deinen Antrag erfolgreich stellen kannst:

  • Du benötigst einen Account bei der KfW
  • Du musst nachweisen, dass du im Besitz eines eigenen Elektrofahrzeuges bist
  • Die Auftragsbestätigung darf noch nicht erstellt worden sein
  • Dein Strom muss aus 100 % erneuerbaren Energien genutzt werden

Die Förderung kann nicht beantragt werden, wenn…

…du gerade dein Haus baust, dieses aber noch nicht bewohnst  
…du zur Miete wohnst  
…du aktuell in einem Ferien- oder Wochenendhaus wohnst  
…du in einer Eigentumswohnung lebst  
…du bereits eine andere Förderung für dein Wohngebäude in Anspruch genommen hast

 

Höhe der Förderung Solarstrom für Elektroautos

Der Zuschuss setzt sich aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für deine Photovoltaikanlage, deinen Batteriespeicher und einem Pauschalbetrag pro Ladepunkt zusammen.  
   
Beachte, dass dabei Mindestanforderungen nötig sind, damit du von der Förderung profitieren kannst. So muss deine Photovoltaikanlage mindestens 5 kWp, dein Batteriespeicher mindestens 5 kWh und jeder Ladepunkt mindestens 11 kW leisten können.  

Hast du diese Anforderungen erfüllt, so kannst du dich an folgenden Werten orientieren:

  • Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro (10 kWp)
  • Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro (12 kWh)
  • Ladestation: 600 Euro pauschal

Wie hoch deine Förderung tatsächlich ausfällt, hängt von den individuellen Gegebenheiten deiner Solaranlage ab. Daher sind die oben genannten Beträge als Richtwert zu betrachten.

Wichtig: Nach der Antragstellung im Kundenportal „Meine KfW“ ist keine Erhöhung deiner Angaben (Leistung der Photovoltaikanlage, Speicherkapazität des Solarstromspeichers) mehr möglich. Bitte beachte zudem, dass seit dem 27.09.2023 keine Antragstellung mehr möglich ist, da die Fördermittel bereits ausgeschöpft sind.

 

Häufig gestellte Fragen zur Förderung Solarstrom für Elektroautos

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Wurde deine Auftragsbestätigung bereits verschickt, so bist du leider nicht mehr förderberechtigt. Beachte, dass die Förderung nur für Neuaufträge möglich ist und auch nur für diese gilt.

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Ja, das ist inzwischen möglich. Die KfW fördert auch eine zweite Wallbox.

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Ja, auch das ist nun möglich, dank der KfW. Allerdings sind hier einige Erweiterungen nötig, damit du die Förderung in Anspruch nehmen kannst. Du benötigst einen komplett neuen Speicher (mit mindestens 5 kWh), einen neuen Wechselrichter, neue Module (mit mindestens 5 kWp) und eine neue Wallbox.

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Nein, die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen mit dem KfW-Zuschuss 442 ist nicht möglich.